Therapiekosten für eine Kinder-und Jugendlichenpsychotherapie


Die Therapiekosten für eine Kinder-und Jugendlichenpsychotherapie werden im folgenden kurz beschrieben.

Gesetzlich Versicherte


Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, da dies eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist. Eine Überweisung des Kinder- bzw. Hausarztes ist nicht notwendig. Die Gesundheitskarte des Kindes oder Jugendlichen wird für die Probesitzungen (Kennenlernen, Diagnostik) und danach im Falle einer Therapie quartalsweise benötigt. Nach den Probesitzungen wird entschieden, ob eine Therapie beantragt wird. Falls eine Therapie angezeigt und gewünscht wird, wird ein Antrag gestellt. Die verwalterischen Tätigkeiten werde ich als Therapeut übernehmen.

Privat Versicherte


Im Regelfall werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenkassen übernommen. Sie sollten sich vorab informieren, ob und in welchem Umfang eine psychotherapeutische Behandlung übernommen wird. Eine Bewilligung erfolgt  aufgrund der entsprechenden Konditionen Ihres Versicherungsvertrages. Es ist sinnvoll sich vor einem Behandlungsbeginn eine Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen. Die Gebühren orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten in regelmäßigen Abständen eine Rechnung von mir, die Kostenerstattung liegt in Ihrer Verantwortung. Die Rechnung können Sie dann bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen.

Beihilfe


Im Regelfall werden die Kosten für eine Psychotherapie von den Beihilfestellen anteilig übernommen. Sie sollten sich vorab informieren, ob und in welchem Umfang eine psychotherapeutische Behandlung übernommen wird. Eine Bewilligung erfolgt  aufgrund der entsprechenden Konditionen Ihrer Beihilfe. Es ist sinnvoll sich vor einem Behandlungsbeginn eine Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen. Die Gebühren orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten in regelmäßigen Abständen eine Rechnung von mir, die Kostenerstattung liegt in Ihrer Verantwortung. Die Rechnung können Sie dann bei Ihrer Beihilfestelle einreichen.

Selbstzahler


Eine psychotherapeutische Behandlung ist auch per Selbstzahlung möglich. Die Gebühren für Selbstzahler orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Sozialamt


Wenn Sie aktuell nicht versichert sind und sich in einer finanziellen Notlage befinden, können Sie die Kosten einer Psychotherapie beim Sozialamt beantragen.

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